Der Ex muss Abstand halten
Bewährungsstrafe wegen Nötigung für früheren Ehemann
Von Ronald Hummel
Nördlingen Es kann jeden treffen: Man ist glücklich verheiratet, bekommt ein Kind, das Glück schwindet, man trennt sich, das Leben muss weitergehen. An diesem Punkt führen verschiedene Vorstellungen, wie es weitergehen soll, oft vor Gericht. So auch ein getrennt lebendes Ehepaar aus dem südlichen Landkreis, das guten Willens war, sich weiterhin freundschaftlich zu begegnen und den Umgang mit der Tochter zu regeln. Doch dem Mann, einem 37-Jährigen, gingen dabei immer wieder die Emotionen durch. Es kam zu keinen Tätlichkeiten, doch Telefonate entgleisten zur Bedrängung und zuweilen zu Drohungen, es könne ausgehen wie im Fernsehen, wo verlassene Ehemänner Frauen und Kinder töten. Die heute 33-jährige Ehefrau erstattet Anzeige, im April vergangenen Jahres erließ das Familiengericht am Amtsgericht Nördlingen eine einstweilige Anordnung im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes. Der Mann solle sich der Frau nicht weiter als 50 Meter nähern und keinen Kontakt mit ihr aufnehmen.
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