Die Ausnüchterung war ihm zu teuer
Nördlinger klagt gegen zwei Polizeimaßnahmen, erscheint aber nicht vor Gericht.
Nördlingen/Augsburg Er wollte dann doch nicht. Die Polizei hatte einem Mann aus Nördlingen zwei Maßnahmen in Rechnung gestellt, dieser verklagte daraufhin den Freistaat. Doch als es gestern vor dem Verwaltungsgericht in Augsburg zu dem Prozess kam, war nach fünf Minuten alles vorbei. Der Nördlinger war nicht erschienen. Richter Nikolaus Müller kündigte an, dem Mann ein Urteil zuzustellen, das noch nicht öffentlich einsehbar ist, solange es der Kläger nicht abgerufen hat. Müller ließ aber durchblicken, dass er die Kosten der polizeilichen Maßnahmen durchaus für vertretbar hält.
Was war passiert? Am 3. Mai 2014 war der Mann in Nördlingen in einen Streit verwickelt gewesen, die Polizei rückte an. Sie ließ den Mann unter Arrest eine Nacht ausnüchtern und verlangte dafür von ihm später 53 Euro. Am 31. Juli griffen die Beamten den Mann erneut auf, dieses Mal saß er stark alkoholisiert auf einer Kreisstraße. Die Polizisten nahmen ihn dieses Mal nicht in Polizeiarrest, sondern fuhren ihn nach Hause. Auf dafür verlangten sie 53 Euro.
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