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Bauabnahme
18.06.2011

Die Erzfeinde Pragmatismus und Bürokratie

Das Verwaltungsgebäude mit Zentrallager von Getränke König in Wechingen. 1996 wurde es errichtet. 15 Jahre später soll Firmenchef Helmut König einen Bauantrag einreichen, weil ein Schulungsraum seinerzeit als Aufenthaltsraum angemeldet worden sei.
Foto: Foto: hum

Nach 15 Jahren werden bei „Getränke König“ Auflagen eingefordert

Wechingen Helmut König, Geschäftsführer der gleichnamigen Getränkefirma in Wechingen, ärgert sich: Er hat angepackt und seinen Betrieb aufgebaut – eine Halle auf dem elterlichen Grundstück baute er selbst, als Anbau kaufte man eine gebrauchte Halle und fügte sie an. Vorschriften gab es seinerzeit auch, aber es sei immer alles geleitet worden vom „gesunden Menschenverstand“, wie König immer wieder betont.

Als 1996 das neu errichtete Werk eingeweiht wird, loben die Festredner diesen Verstand und die daraus entstandene Weitsicht – zum Beispiel den Schulungsraum mit eigener Zapfanlage für Erläuterungen zu Getränkehygiene, Bierpflege und Leitungsreinigung. Genau dieser Raum ist nun der Anlass, dass sich Helmut König über Bürokratie und in seinen Augen unnütze und hemmende Vorschriften erbost. Denn laut Landratsamt in seiner Eigenschaft als Untere Baubehörde hatte er den Raum damals als Aufenthaltsraum und nicht als Schulungsraum angemeldet – als Letzterer ist er weit strengeren Sicherheitsrichtlinien unterworfen.

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