EU-Vorschrift macht Probleme
Nur im September und Oktober dürfen die Wassergräben in Munningen gemäht und geräumt werden. Durch den Geopark soll es für Landwirte keine Nachteile geben
Bei der vergangenen Gemeinderatssitzung, der letzten vor der Sommerpause, sorgte eine EU-Vorschrift für Kopfschütteln bei den Gemeinderäten. Dieses EU-Recht regelt das Mähen von Gräben. Nach diesen Vorgaben dürfen nur im September und Oktober jedes Jahr die Wassergräben geräumt werden. Ansonsten muss die Mahd liegen bleiben. Das Wasserwirtschaftsamt wurde nun durch die Regierung aufgefordert, dieses zu kontrollieren.
Information zur Gründung des Vereins Geopark Ries
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