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Justiz
24.01.2020

Ein Prozess, den keiner will

Der Fall eines geworfenen Glases wurde vor dem Amstgericht Nördlingen verhandelt.
Foto: Wolfgang Widemann (Symbolbild)

Plus Zwei Männer stehen vor Gericht, weil einer den anderen auf der Mess’ mit einem Glas beworfen hat. Doch der Geschädigte hat eigentlich gar kein Interesse an einer Strafverfolgung.

Besucher trinken auf der Nördlinger Mess’ gerne mal eine Maß Bier oder ein anderes kühles Getränk. Die meisten Gäste stoßen friedlich miteinander an, doch gelegentlich fliegen die Gläser auch mal durch die Gegend. So geschah es im vergangenen Jahr, als ein Mann laut Polizei nach einer Frau ein Schnapsglas warf. Und auch im Jahr davor flog ein Glas auf dem Volksfest. Um diesen Glaswurf ging es nun vor dem Nördlinger Amtsgericht. Der Angeklagte, ein heute 27-Jähriger, warf laut Staatsanwaltschaft ein Cocktailglas nach einem Mann. Auch wenn es zu keiner schlimmen Verletzung gekommen sei, habe der 27-Jährige eine Verletzung billigend in Kauf genommen. Ihm wird gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.

Der Angeklagte erzählte, dass er damals den linken Arm in einer Schlinge getragen habe. An einer Stelle im Zelt sei es eng gewesen, er wollte zu seiner Familie, die zwei Tische reserviert hatte. Als er dann an einer Gruppe von Leuten vorbeiging, habe er jemanden berührt. Die Person habe sich wohl angegriffen gefühlt und ihn weggestoßen, sagte der Zeuge. Seine Schwester sei dazugekommen und im Verlauf des Streits so geschubst worden, dass sie auf den Boden fiel. Daraufhin habe er ein Glas genommen und nach dem Mann geschmissen, aber den dahinter stehenden Sohn getroffen – auf Höhe der Hüfte, nicht am Kopf, schildert der 27-Jährige.

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