Eine Verleumdung, die keine war
Ein Mann stand wegen des Vorwurfs der Verleumdung vor Gericht. Doch der Angeklagte konnte seine Behauptung mit einem Schriftstück beweisen
Es war schon eine regelrechte Milieustudie, die sich im Saal des Amtsgerichts Nördlingen abspielte. Unter dem Vorsitz von Richterin Katrin Wegele ging es um den Vorwurf der Verleumdung.
Ein 50-jähriger Mann, der Anfang des Jahres im Ries lebte, musste seine selbstständige Arbeit im Kfz-Bereich aufgeben, nachdem er in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten war. So wandte er sich an einen alten Bekannten in einem angrenzenden Landkreis, der ebenfalls in diesem Gewerbe tätig war und erhoffte sich eine Zusammenarbeit. Bei näherem Kontakt stellte er jedoch fest, dass er dort in ein mittlerweile zutiefst kriminelles Umfeld geraten war, in dem es um Drogen, Schusswaffen, Schwarzarbeit und Körperverletzung ging.
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