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Energie
21.07.2016

Wenn das Haus kalt bleibt

An eine Biogasablage ist das Nahwärmenetz Niederaltheim angeschlossen. Doch was passiert, wenn diese nicht mehr betrieben wird?

Biogasanlagenbetreiber müssen künftig an Ausschreibungen teilnehmen. Die Nahwärme-Genossenschaft Niederaltheim sieht ein System gefährdet.

So recht mag man es sich in diesen Sommertagen nicht vorstellen. Doch es dauert nur noch wenige Wochen, dann müssen die Rieser wieder die Heizkörper aufdrehen. Durch die strömt in den meisten Fällen eine warme Flüssigkeit, die eine Gas- oder Ölheizung erhitzt. In Niederaltheim dagegen kommt die Wärme woanders her: von der Biogasanlage.

Und das funktioniert – ganz vereinfacht gesagt – so, erklärt Thomas Wunder: In der Anlage entsteht brennbares Gas. Damit werde ein Motor angetrieben, der wiederum einen Generator bediene, der Strom erzeuge. Dieser Motor müsse gekühlt werden. Das geschehe mit Wasser – das werde dabei natürlich erhitzt. Und eben dieses Wasser ströme durch das Nahwärmenetz und wärme den Mitgliedern indirekt die Wohnzimmer, so der Aufsichtsratsvorsitzende der Genossenschaft Wunder. Der Vorsitzende Thomas Mescher sagt: „Damit sparen wir 80000 Liter Heizöl pro Jahr.“ Seit rund zwei Jahren gibt es die Genossenschaft, derzeit hat sie 33 Mitglieder. Doch ihre Zukunft hat eine unsichere Komponente: Die Biogasanlage, an der das Netz hängt, hat nur noch eine Bewilligung bis 2025. Danach greift, was die Abgeordneten des Bundestages in der sogenannten Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetz, kurz EEG, beschlossen haben: Es gibt künftig auch für Produzenten von regenerativ erzeugtem Strom Ausschreibungen. Den Zuschlag bekommt der, der am billigsten produziert und die geringste Summe an Subventionen benötigt. Was, wenn das aber auf Biogasbetreiber der Niederaltheimer nicht zutrifft? Was, wenn der Wärmelieferant wegfällt?

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