Exhibitionist steht erneut vor Gericht
Plus Ein heute 51-Jähriger hat sich vor gut zwei Jahren im Ries vor seinem Opfer befriedigt und es in seinen Lkw gelockt. Er geht gegen das Urteil vor.
Die Jugendliche leidet bis heute an den Folgen der Tat. Sie musste sich einen anderen Reitstall suchen, weil die Erinnerungen an den Mann am Lkw zu beängstigend waren und immer dann kamen, wenn sie das Pony besuchte. Dass das Amtsgericht nun noch einmal über den Fall entscheiden muss, macht ihre Verfassung nicht besser, schildert ihr Vater. Sie möchte das Erlebte doch einfach nur so schnell wie möglich abschließen. Doch der Täter will einen Freispruch.
Ende Februar 2019 ist ein heute 51-Jähriger zu einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen à 40 Euro verurteilt worden, weil er sich im Ries vor dem damals 13-jährigen Mädchen befriedigt hatte und es dann aufforderte, mit in seinen Lkw zu kommen. Der Mann hatte sein Opfer von einem Parkplatz aus beobachtet. Er wollte mit einer Revision gegen das Urteil des Richters vorgehen, wie Richterin Ruth Roser am Mittwoch bei der erneuten Verhandlung sagt. Das Bayerische Oberlandesgericht entschied jedoch, dass der Schuldspruch wegen exhibitionistischer Handlungen rechtskräftig ist. Über was das Gericht neu entscheiden muss, ist die Strafzumessung – also die Höhe seiner Geldstrafe und die Gerichtskosten, die er tragen muss.
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