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Prozess
25.07.2019

Fahrraddieb muss ins Gefängnis

Foto: Alexander Kaya

In Nördlingen hat ein Mann mehrere Fahrräder gestohlen. In seiner Wohnung habe es wie in einem Radgeschäft ausgesehen, sagen Polizisten aus.

Zum 40. Geburtstag gab es für ihn keine Geschenke und keine Party – sondern auf der Anklagebank des Nördlinger Amtsgerichts das Urteil von Richter Gerhard Schamann. Ein Augsburger muss ein Jahr und vier Monate wegen vier schweren Fälle von Fahrraddiebstahl ins Gefängnis.

Dabei wäre die Bilanz, die man an solch einem Tag über das bisherige Leben zieht, alleine schon zum Weinen gewesen: 17 Eintragungen im Bundeszentralregister zumeist Diebstahl, Drogendelikte, Körperverletzung oder Beleidigung, mehrere Gefängnisstrafen, schwere Heroinabhängigkeit, vermeintlicher Ausbruch von der schiefen Bahn durch Heirat, Kinder, Haus und Meisterberuf, Scheidung, Rückfall in alte Muster. Bei alledem immer wieder unglaubliches Verhalten: Vor gut einem Jahr wird der Mann in Augsburg wegen Hehlerei verurteilt, verlässt das Gerichtsgebäude und stiehlt direkt ein Fahrrad. Das ist aber nur der Auftakt zu einem wahren „Diebstahl-Marathon“, wie es Staatsanwältin Irmina Zeitner formulierte. Vier schwere Diebstähle von Rädern im Gesamtwert von knapp 4000 Euro, also in gewerbsmäßiger Absicht und zum Teil mit Einbruch verbunden, konnten dem Angeklagten allein in Nördlingen nachgewiesen werden. Die Dunkelziffer ist immens: Bei einer Hausdurchsuchung in seiner damaligen Wohnung kamen sich Nördlinger Beamte vor wie in einem Fahrradgeschäft – riesige Mengen an Einzelteilen waren säuberlich geordnet aufgehäuft, hier 50 Sättel, dort 50 Klingeln, Berge von Rahmen, Tretlagern, Gabeln, Lenkern. „Es war uferlos, das war kein normaler Fahrraddieb“, sagt ein Polizist als Zeuge aus.

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