Faustschlag führt vor Gericht
Fasching 2018: Ein 22-jähriger Nördlinger soll während einer Feier Schläge auf der Toilette verteilt haben. Warum Staatsanwältin und Verteidiger auf Freispruch plädieren
Es war wieder einmal der Alkohol, der eine Situation am Rande einer Faschingsveranstaltung im Februar dieses Jahres eskalieren ließ. Die Beteiligten trafen sich jetzt vor dem Nördlinger Amtsgericht. Ein 22-jähriger Nördlinger war wegen Körperverletzung angeklagt. Er soll einen ein Jahr Älteren auf der Toilette der Ederheimer Turnhalle unter Alkoholeinfluss unvermittelt mit zwei Faustschlägen im Gesicht verletzt haben. Der Geschädigte, nach eigenem Bekunden ebenfalls stark angetrunken, erlitt dabei eine Nasenbeinprellung und blutete aus der Nase. Der Angeklagte räumte einen Faustschlag ein, erklärte aber, aus Notwehr gehandelt zu haben, um sich aus einem Würgegriff zu befreien. Letztlich wurde er von Richterin Kathrin Wegele freigesprochen. In der Gesamtbewertung sei eine Körperverletzung nicht explizit nachzuweisen, hieß es in der Urteilsbegründung. Deshalb: in dubio pro reo – im Zweifel für den Angeklagten.
Die besagte Nacht hat nach Darstellung der Beteiligten recht friedlich begonnen. Vor der Fahrt mit einem Großraumtaxi nach Ederheim hätten sie sich in der Wohnung des Geschädigten zum „Vorglühen“ getroffen – ohne besondere Vorkommnisse. Im Taxi ist offensichtlich die Stimmung plötzlich aggressiv geworden. Der Alkohol zeigte seine Wirkung. In den frühen Morgenstunden kam es zur Auseinandersetzung.
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