Faustschlag nach Corona-Party in Nördlingen: Jetzt hat ein Richter entschieden
Plus In Nördlingen feiern im April vor einem Jahr mehrere junge Leute im Lockdown eine Party. Nachbarn rufen die Polizei. Das ärgert die Feiernden, es kommt zur Auseinandersetzung.
Mehrere junge Leute feiern im April vor einem Jahr im Lockdown abends eine Corona-Party in einem Innenhof in der Nördlinger Drehergasse. Ein junges Paar bemerkt das von seinem Balkon aus, der auf den Innenhof hinausgeht, und verständigt die Polizei, die die Party auflöst. Die Feiernden sind erbost über das Paar, das ihnen die Party verdarb. Es folgen Beleidigungen, weit nach Mitternacht klingeln die jungen Leute, die gefeiert haben, das Paar heraus, es kommt zu Handgreiflichkeiten und einer der Feiernden trägt eine gebrochene Nase davon. War es eine Körperverletzung oder ein alkoholbedingter Unfall? Zwei diametral gegensätzliche Versionen der Geschichte sind vor dem Amtsgericht in Nördlingen präsentiert worden – doch nur eine konnte wahr sein.
Die Staatsanwaltschaft warf dem jungen Mann, der herausgeklingelt worden war, in einem Strafbefehl vor, an jenem Abend gegen 1.50 Uhr dem Nachbarn, der die Party veranstaltet hatte, einen Faustschlag ins Gesicht verpasst und damit dessen Nase gebrochen zu haben. Der Angeklagte hatte Einspruch eingelegt und beteuerte gleich zu Beginn der Verhandlung seine Unschuld. Nachdem seine Freundin die Corona-Grillparty der Polizei gemeldet habe, seien sie von den Nachbarn angefeindet worden. Gegen halb ein Uhr nachts seien sie das letzte Mal zum Rauchen auf dem Balkon gewesen, bevor sie ins Bett gegangen seien.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.