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11.01.2011

Finanzamt droht mit hohem Bußgeld

Horst Frank versteht die Welt nicht mehr. Dabei meinte er es nach eigenem Bekunden nur gut, als er für zwei befreundete Familien schriftlich Einspruch gegen Grunderwerbssteuerbescheide des Finanzamtes Neu-Ulm einlegte. Das durfte er jedoch nicht, wie sich im Nachhinein herausstellte. Die Behörde, die in Bayern zentral die Steuerbescheide bei Wohnungs- und Grundstücksangelegenheiten verschickt, drohte ihm sogar mit einem Bußgeldverfahren, sollte er das "Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen" künftig nicht beachten.

Mehrfamilienhaus verkauft

Zur Vorgeschichte: Elisabeth Frank hatte im vergangenen Jahr ein Mehrfamilienhaus im Eschenweg an zwei Familien verkauft, das diese später in drei einzelne Wohnungen aufteilten. Die Käufer, allesamt Russlanddeutsche, gingen davon aus, dass keine Grunderwerbssteuer anfalle, was sich allerdings als Irrtum herausstellte. Ordnungsgemäß erließ das zuständige Finanzamt Neu-Ulm die entsprechenden Bescheide.

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