Fotografieren für die Zeitung verboten?
In Unterglauheim verstehen Wahlhelfer eine Anweisung bei der Bundestagswahl offensichtlich falsch. Landratsamts-Sprecher Hurler erklärt die Sachlage
Es ist kurz vor 10 Uhr. Der Direktkandidat der Freien Wähler, Stephan Stieglauer, hat soeben seine beiden Stimmen im Wahllokal in der Unterglauheimer Schule abgegeben. Eigentlich hätten wir den FW-Politiker gerne im Wahllokal fotografieren wollen. Doch Wahlvorstand Thomas Häußler und die Wahlhelfer Johannes Oberfrank und Holger Zinsmeister verweisen auf einen Zettel, den das Trio mit den Wahlunterlagen der Bundestagswahl erhalten hat. „Fotografieren und Filmen verboten!“, so steht es auf dem Zettel, der auch in anderen Wahllokalen in der Region angebracht ist. Und Häußler nimmt die Sache genau, Fotografieren sei nicht erlaubt. „Tut uns leid.“
Landratsamts-Sprecher Peter Hurler sieht die Sache nach Rücksprache mit Wahlsachbearbeiterin im Landratsamt, Elisabeth Girsig, anders. Er zitiert die Landeswahlleitung: „Allgemeine (kurze) Film-, Fernseh- und Hörfunkübertragungen von Medienvertretern aus den Wahl- und Auszählungsräumen sind im Hinblick auf die Öffentlichkeit und die grundrechtlich geschützte Presse- und Medienfreiheit grundsätzlich zulässig, sofern der ordnungsgemäße Ablauf der Wahl nicht gestört oder verzögert wird und die Wahlfreiheit und das Wahlgeheimnis nicht beeinträchtigt werden. Aufnahmen von Wählern sind nur mit deren Zustimmung zulässig.“ Im Wahllokal in der Gundelfinger Mittelschule ist der ominöse Hinweis auch nicht zu finden. Dort macht der FDP-Direktkandidat Walter Lohner um 11 Uhr seine beiden Kreuzchen. „Eine leichte Anspannung ist doch zu spüren“, sagt der Gundelfinger. Der Wahlkampf habe ihm aber Spaß gemacht.
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