Für ein „Heil Hitler“ fast ins Gefängnis
Ein 25-Jähriger saß im Gefängnis und verwendete den verbotenen Gruß. Nun saß er deswegen in Nördlingen auf der Anklagebank.
Weil er „Heil Hitler“ gerufen hat, ist ein junger Mann beinahe – ein weiteres Mal – ins Gefängnis gekommen. Den verbotenen Gruß verwendete der 25-Jährige vor knapp einem Jahr, als er in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Niederschönenfeld einsaß. In der Zwischenzeit wurde er aus der Haft entlassen, nun musste er sich wegen des Vorfalls vor dem Amtsgericht Nördlingen verantworten.
Das „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ – unter diesen Paragrafen des Strafgesetzbuchs fällt der Hitler-Gruß – brachte den gebürtigen Ägypter aufgrund seiner kriminellen Vorgeschichte in eine heikle Situation. Es drohte erneut ein Aufenthalt hinter Gittern. Vor Gericht gab der Angeklagte den Sachverhalt zwar zu, behauptete aber, es wäre ihm nicht bewusst gewesen, was er da gerufen habe. Andere Häftlinge hätten diese Grußformel öfters verwendet.
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