Kindesmissbrauch: Haftstrafe für Angeklagten
Mann aus Donauwörth muss viereinhalb Jahre hinter Gitter, weil er sich an Kindern vergangen hat.
Weil ein Mann aus Donauwörth in mindestens zwölf Fällen die neunjährige Tochter seiner Ex-Lebensgefährtin, seinen zwölfjährigen Sohn beziehungsweise dessen Schulfreund sexuell missbraucht hat, muss er für viereinhalb Jahre ins Gefängnis. Dieses Urteil hat die Jugendkammer des Landgerichts Augsburg gestern gefällt. „Der Angeklagte hat sich erheblich strafbar gemacht“, stellte Vorsitzender Richter Lenart Hoesch fest.
Nach drei Verhandlungstagen sei die Kammer davon überzeugt, dass sich der 65-Jährige in den Pfingst- oder Sommerferien 1997 an der Tochter seiner damaligen Partnerin verging. Dies geschah auf dem Sofa des Wohnzimmers. Damit war aber nicht Schluss: Weitere neunmal missbrauchte er das Mädchen in deren Kinderzimmer und im Badezimmer. Die Neunjährige offenbarte sich ihrer Oma und einer Erzieherin. Die Folge war eine Anzeige. Doch die Schülerin zog ihre Aussage wieder zurück – auch weil der Täter Druck auf das Kind ausgeübt habe, so Hoesch.
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