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Justiz
14.11.2018

Gestohlen, weil er Hunger hatte

Ein 65-Jähriger steckte sich eine Packung Grillfleisch in den Hosenbund. Nun steht er vor Gericht.
Foto: Symbolbild: Ralf Lienert

Ein 65-Jähriger soll Grillfleisch im Wert von 2,69 Euro in einem Supermarkt nicht bezahlt haben. Warum er sich wegen dieses geringen Betrags vor Gericht verantworten muss

Der Fall erinnert an „Oma Ingrid“, eine 84-Jährige aus Bad Wörishofen, die wegen Diebstahls von Lebensmitteln zu einer Haftstrafe von elf Monaten verurteilt wurde. In Nördlingen stand nun ein 65-Jähriger vor dem Amtsgericht, weil er im August eine Packung Grillfleisch im Wert von 2,69 Euro gestohlen haben soll. Da der Mann den ersten Termin versäumte (wir berichteten), wurde er nun von Polizisten zum Gerichtssaal geführt. Die Situation sah eher aus als hätte er ein schweres Verbrechen begangen.

Der Nördlinger soll sich Grillfleisch in den Hosenbund gesteckt haben und lediglich andere Waren an der Kasse gezahlt haben. Die Verkäuferin erwischte ihn dabei. Die Staatsanwältin Kerstin Reitlinger begründete die Anklage und die Strafverfolgung damit – wohl gemerkt, es handelte sich um einen Diebstahl in Höhe von 2,69 Euro – dass ein „besonderes öffentliches Interesse“ zu dem Fall bestehe.

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