Gestohlen, weil er Hunger hatte
Ein 65-Jähriger soll Grillfleisch im Wert von 2,69 Euro in einem Supermarkt nicht bezahlt haben. Warum er sich wegen dieses geringen Betrags vor Gericht verantworten muss
Der Fall erinnert an „Oma Ingrid“, eine 84-Jährige aus Bad Wörishofen, die wegen Diebstahls von Lebensmitteln zu einer Haftstrafe von elf Monaten verurteilt wurde. In Nördlingen stand nun ein 65-Jähriger vor dem Amtsgericht, weil er im August eine Packung Grillfleisch im Wert von 2,69 Euro gestohlen haben soll. Da der Mann den ersten Termin versäumte (wir berichteten), wurde er nun von Polizisten zum Gerichtssaal geführt. Die Situation sah eher aus als hätte er ein schweres Verbrechen begangen.
Der Nördlinger soll sich Grillfleisch in den Hosenbund gesteckt haben und lediglich andere Waren an der Kasse gezahlt haben. Die Verkäuferin erwischte ihn dabei. Die Staatsanwältin Kerstin Reitlinger begründete die Anklage und die Strafverfolgung damit – wohl gemerkt, es handelte sich um einen Diebstahl in Höhe von 2,69 Euro – dass ein „besonderes öffentliches Interesse“ zu dem Fall bestehe.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.