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29.01.2019

Grundsteuern neu berechnet

In der VG zahlen nur die Oettinger mehr

Ob bebaut oder nicht –wer in Deutschland Eigentümer eines Grundstückes ist, zahlt Grundsteuer. Dabei handelt es sich um eine Abgabe, die noch aus der Kaiserzeit stammt. Sie ist für die Kommunen neben der Gewerbesteuer eine wichtige Einnahmequelle. Die GrundsteuerA gilt für landwirtschaftliche Flächen, die GrundsteuerB für bebaute Grundstücke.

Wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes muss die Steuer allerdings künftig neu berechnet werden. Die Karlsruher Richter erklärten die Jahrzehnte alten sogenannten Einheitswerte als Berechnungsgrundlage für verfassungswidrig. Die Politik hat bis Ende 2019 Zeit, ein neues Konzept vorzulegen. Die Einheitswerte, die vom Finanzamt festgelegt werden, sind derzeit noch die Ausgangsbasis für die Berechnung der Grundsteuer. Der jeweilige Wert wird mit einer sogenannten Steuermesszahl, die sich nach der jeweiligen Grundstücksart richtet, multipliziert. Dies ergibt dann den Betrag, der von den Grundstückseigentümern jedes Jahr bezahlt werden muss.

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