Oettinger Stadtrat klagt gegen einen nichtöffentlich gefassten Beschluss
Plus Ein Stadtrat aus Oettingen klagt gegen einen nichtöffentlichen Stadtratsbeschluss. Vor Gericht geht es weniger um die Grundstückskäufe, sondern eher um die Frage: Darf er klagen?
Stadtrat Rudolf Oesterle (PWG) hat Klage gegen die Stadt Oettingen eingereicht. Konkret geht es um einen Stadtratsbeschluss vom 26. Juli 2018, der nach seiner Auffassung nichtig sein soll.
Dieser Entscheidung betraf zwei zusammengehörige Grundstücke. Die Stadt erhielt für diese beiden Flächen das Wiederkaufsrecht, weil, nennen wir ihn Eigentümer 1, dem Zweck nicht mehr nachkommen konnte, einen Beherbergungsbetrieb auf den Grundstücken zu errichten. So war es jedoch im Notarvertrag vorgesehen. Neben den Inhalten des Verwaltungsstreits war aber zunächst einmal eine andere Entscheidung wichtig: Darf Oesterle überhaupt klagen?
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.