
Als in Wallerstein ein Galgen stand


Hartmut Steger referierte beim Neujahrsempfang der Gemeinde
Der Festvortrag im Rahmen des diesjährigen Neujahrsempfangs in Wallerstein (wir berichteten) war nichts für schwache Nerven. Hartmut Steger, profunder Kenner der Historie der Marktgemeinde, hatte sich ein Thema ausgesucht, bei dem dem einen oder anderen Zuhörer ein Schaudern über den Rücken lief. Es ging um das „Wallersteiner Hochgericht“, das es im Fürstentum Oettingen-Wallerstein bis zum Jahre 1806 gab.
In diesem Jahr musste Fürstin Wilhelmine auf Geheiß von König Max I. von Bayern ihr Fürstentum an das Königreich Bayern abgeben. Für alle Regierungsgeschäfte waren fortan das bayerische Königshaus und dessen Regierung in München zuständig. „Der wohl schwärzeste Tag für das Herrschaftshaus der Oettinger“, wie Steger es ausdrückte. Mit dem Verlust des Regierungsauftrages verlor das Fürstentum Oettingen-Wallerstein auch die „Hohe Gerichtsbarkeit“. Damit war das Recht verbunden, bei schweren Delikten und Kriminalfällen den Gerichtsprozessen vorzustehen und auch Todesurteile auszusprechen.
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