Hunderte Kinder im Landkreis Donau-Ries sind von Armut betroffen
Plus Der Landkreis Donau-Ries unterstützt sozial benachteiligte Familien. In den nächsten Wochen wird sich allerdings die Finanzierung für Leistungen wie das Mittagessen der Kinder oder die Vereinsbeiträge ändern.
Sascha, nennen wir sie so, ist zwölf Jahre alt. Sie freut sich, dass sie nun in der Schule ihre Freundinnen wieder täglich sieht. Sie geht auf eine Realschule im Landkreis. An der Fahrt ins Schullandheim konnte sie zuletzt jedoch nicht teilnehmen, da ihre Eltern es nicht bezahlen konnten. Ihr Vater wurde arbeitslos, die Familie lebt derzeit von Hartz IV.
Damit Kinder und Jugendliche in ihren Bildungschancen und ihrer sozialen Teilhabe nicht benachteiligt werden, wenn die Eltern in prekären finanziellen Verhältnissen leben, gibt es Leistungen für Bildung und Teilhabe, die von den Kommunen verwaltet werden. Anfang August ist ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ergangen, wonach die Finanzierung dieser Leistungen neu geregelt werden muss. Der Bund hat den Kommunen seit 2011 Mehrbelastungen auferlegt, zum Beispiel für Lernförderungen oder die Mittagsverpflegung. Das Gericht urteilte, dass dies nicht rechtens war und bezog sich dabei auf das Durchgriffsverbot des Bundes. Danach darf der Bund den Kommunen keine Aufgaben übertragen, abgesehen von Anpassungen an veränderte ökonomische und soziale Umstände. Die Kommunen müssen folglich wieder entlastet und die Finanzierung der Leistungen anders geregelt werden.
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