5400 Euro Strafe waren ihm zuviel
Ein junger Mann verletzt sein Opfer mit einem Kopfstoß. Er zahlt ihm die geforderte Schadens-Wiedergutmachung. Gegen den Strafbefehl legt er jedoch Widerspruch ein.
Der Fall war klar: Im Juni diesen Jahres rempelte ein betrunkener 25-jähriger Mann im Raucher-Vorraum einer Nördlinger Diskothek reihenweise Gäste an. Als ihn ein 30-jähriger Mann auf sein unflätiges Verhalten ansprach, versetzte er diesem einen Kopfstoß ins Gesicht.
Das Opfer war mehrere Tage lang arbeitsunfähig, die Platzwunde über dem Auge musste mit acht Stichen genäht werden, zurück blieb eine unübersehbare Narbe. Aber um den Fall ging es gar nicht in der Verhandlung vor dem Nördlinger Amtsgericht unter dem Vorsitz von Richterin Dr. Ann Kathrin Ries – der Täter hatte alles zugegeben, eine geforderte Schadens-Wiedergutmachung von 1275 Euro anstandslos an das Opfer gezahlt, ebenso wie alle Anwaltskosten. Der vom Täter verletzte 30-jährige Mann erklärte vor Gericht, die zivilrechtliche Seite sei für ihn damit erledigt; die Höhe der Strafe spiele für ihn keine Rolle.
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