Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Nördlingen
  3. Justiz: Amtsgericht Nördlingen: Brutale Erziehungsmethoden

Justiz
04.07.2018

Amtsgericht Nördlingen: Brutale Erziehungsmethoden

Das Jugendamt zeigte die Taten an. (Symbolbild)
Foto:  Alexander Kaya

Ein 40-Jähriger schlug seine Tochter mit einem Gürtel und schüttelte seine Stieftochter, weil die beiden sich mit Jungen getroffen hatten. Kein Einzelfall.

Ein 40-jähriger Familienvater aus Nördlingen wendete bei der Erziehung seiner vier fünf- bis zwölfjährigen Kinder und seiner 13-jährigen Stieftochter zum Teil Erziehungsmethoden an, auf die als Strafe Gefängnis steht: Als er Ende vergangenen Jahres von der Arbeit heimkam, waren die damals zwölf Jahre alte Tochter und die 13-jährige Stieftochter noch nicht zu Hause. Als sie kamen, erzählten sie, sie wären noch auf einem Parkplatz Spielen gewesen. Doch als er ihre Handys kontrollierte, entdeckte er Bilder, die sie zusammen mit zwei Jungen zeigten.

Zur Strafe für die Lügen schlug er seine Tochter mit dem Gürtel über den Oberschenkel, sodass sie einen zehn Zentimeter großen Bluterguss davon trug und schüttelte die Stieftochter. Das Jugendamt zeigte die Taten an, die in der Schule der Mädchen bekannt geworden waren. In der Verhandlung am Nördlinger Amtsgericht unter Vorsitz von Richter Andreas Krug räumte der Angeklagte seine Erziehungsmethoden freiweg ein, wenn er auch im Laufe der Verhandlung versicherte, er werde sie nie wieder anwenden.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

04.07.2018

"Richter Krug blieb mit seinem Urteil leicht darunter und verhängte acht Monate Freiheitsstrafe sowie eine Geldbuße von 12000 Euro,"....

12.000 Euro? Da ist sicher eine 0 fehl am Platz :-) ... sagen wir mal 1.200 Euro ???