Amtsgericht Nördlingen: Brutale Erziehungsmethoden
Ein 40-Jähriger schlug seine Tochter mit einem Gürtel und schüttelte seine Stieftochter, weil die beiden sich mit Jungen getroffen hatten. Kein Einzelfall.
Ein 40-jähriger Familienvater aus Nördlingen wendete bei der Erziehung seiner vier fünf- bis zwölfjährigen Kinder und seiner 13-jährigen Stieftochter zum Teil Erziehungsmethoden an, auf die als Strafe Gefängnis steht: Als er Ende vergangenen Jahres von der Arbeit heimkam, waren die damals zwölf Jahre alte Tochter und die 13-jährige Stieftochter noch nicht zu Hause. Als sie kamen, erzählten sie, sie wären noch auf einem Parkplatz Spielen gewesen. Doch als er ihre Handys kontrollierte, entdeckte er Bilder, die sie zusammen mit zwei Jungen zeigten.
Zur Strafe für die Lügen schlug er seine Tochter mit dem Gürtel über den Oberschenkel, sodass sie einen zehn Zentimeter großen Bluterguss davon trug und schüttelte die Stieftochter. Das Jugendamt zeigte die Taten an, die in der Schule der Mädchen bekannt geworden waren. In der Verhandlung am Nördlinger Amtsgericht unter Vorsitz von Richter Andreas Krug räumte der Angeklagte seine Erziehungsmethoden freiweg ein, wenn er auch im Laufe der Verhandlung versicherte, er werde sie nie wieder anwenden.
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Die Diskussion ist geschlossen.
"Richter Krug blieb mit seinem Urteil leicht darunter und verhängte acht Monate Freiheitsstrafe sowie eine Geldbuße von 12000 Euro,"....
12.000 Euro? Da ist sicher eine 0 fehl am Platz :-) ... sagen wir mal 1.200 Euro ???