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Justiz
29.10.2018

Ein Schlag mit Folgen

Foto: Alexander Kaya

Ein junger Mann will einen anderen ärgern und schlägt mit der flachen Hand von unten auf dessen Bierkrug. Der Gegner wird verletzt. Der Fall landet vor dem Nördlinger Amtsgericht.

Aus ein bisschen ärgern wollen wurde ein großer Ärger: Auf dem diesjährigen Stabenfest in Nördlingen stieg ein 26-jähriger Mann auf eine Bierbank vor der Bühne im Festzelt und wollte mitfeiern. Ein anderer Mann, der ebenfalls auf einer Bank stand, machte ihn darauf aufmerksam, dass alles besetzt sei von Bekannten, die draußen rauchten – erst freundlich, dann deutlicher. Der abgewiesene Gast stieg von der Bank, wollte aber seinem Ärger Luft machen.

Als der andere den Bierkrug zum Trinken ansetzte, schlug er von unten mit der flachen Hand gegen das Trinkgefäß, der Gegner sollte ein paar Spritzer Bier ins Gesicht abbekommen. Der Schlag fiel aber etwas heftiger als beabsichtigt aus, der Krug stieß gegen die Augenbraue, die platzte, blutete und musste im Krankenhaus genäht werden. Täter und Geschädigter trafen sich einige Tage danach, der 26-Jährige entschuldigte sich, versicherte, eine Verletzung sei nicht von ihm beabsichtigt worden und man einigte sich darauf, dass er 300 Euro Schmerzensgeld zahle und man die Sache vergessen wolle. Der Geschädigte zog seinen Strafantrag zurück.

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