Keine Zuschauer beim Zahnarzt
Welcher Sichtschutz ist mit dem Denkmalschutz vereinbar? Debatte im Bauausschuss
Es gibt Situationen im Leben, in denen man lieber auf Zuschauer verzichtet. Zum Beispiel, wenn man auf dem Behandlungsstuhl seines Zahnarztes sitzt, ein Lätzchen auf der Brust und den Bohrer im Mund hat. Nun wurde in Nördlingen kürzlich die Alte Münz saniert, das historische Gebäude liegt unweit des Reimlinger Tors und gegenüber der Stadtmauer. Räume in dem Gebäude wurden an eine Zahnarztpraxis vermietet. Ein Wunsch der Praxisverantwortlichen wurde nun Gegenstand einer öffentlichen Diskussion – und zwar im Bauausschuss des Nördlinger Stadtrates.
Die Zahnärzte, so berichteten Stadtbaumeister Hans-Georg Sigel und Oberbürgermeister Hermann Faul, wollten die Fenster der Praxis mit Sichtschutzfolie bekleben. Durchgehend nur den unteren Bereich, den oberen mit Streifen. So also, dass der Patient im Behandlungsstuhl noch den Himmel erahnen könnte, sollte er aus dem Fenster blicken. Nun sieht allerdings die Altstadtsatzung lediglich Klarfenster vor. Die Alte Münz steht zudem unter Denkmalschutz. Ein Vertreter der Praxis habe ihn aufgesucht, berichtete Faul. Der Zahnarzt befürchte, dass die Gewerbeaufsicht Rollos beanstanden könne. Und habe deshalb einen Antrag auf denkmalpflegerische Erlaubnis für die Beklebung der Fenster gestellt.
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