Keine neue Zone 30 in Laub
Wie das Landratsamt die Entscheidung begründet
Der Munninger Gemeinderat hat ein Schreiben des Landratsamts Donau-Ries erhalten, in dem eine Geschwindigkeitsreduzierung in Laub nicht bewilligt wird. Begründet wird dies damit, dass keine besondere Gefahrenlage gegeben ist. Im April und Mai wurde eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt, bei dieser sei ermittelt worden, dass die gefahrenen Geschwindigkeiten unauffällig seien. Des Weiteren weist das Landratsamt darauf hin, dass es seit 2010 „nur“ einen Kleinunfall gegeben habe. Gerade im Bereich der Kirche, wo die Besucher durch die Friedhofseingänge gleich in der Kurve stehen, gebe es keine besondere Gefahrenlage, die das allgemeine Risiko übersteige, beurteilt das Landratsamt die Situation. Im Zuge des Ausbaus der Ortsdurchfahrt wurde ein ausreichender Schutz mit einem Gehweg geschaffen. Das Schreiben wurde in der vergangenen Sitzung des Munninger Gemeinderates vorgetragen.
Johann Zwerger fragte: „Was muss denn passieren, dass die Behörde die Geschwindigkeit auf 30 drosselt?“ Der Gemeinderat und auch die Bevölkerung seien sehr enttäuscht über diese Auslegung.
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