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  3. Gericht: Kifferrunden führen fast ins Gefängnis

Gericht
10.02.2018

Kifferrunden führen fast ins Gefängnis

Wer Marihuana an Minderjährige abgibt, begeht ein Verbrechen. Das bekamen zwei junge Männer aus dem südlichen Landkreis vor Augen geführt, die sich vor dem Amtsgericht Nördlingen verantworten mussten.
Foto: Friso Gentsch, dpa

Zwei junge Männer aus dem Donau-Ries-Kreis fliegen mit Rauschgift auf. Sie überließen den Stoff auch Minderjährigen. Das ist laut Gesetz ein Verbrechen

Der Konsum von Mariuhana hat gerade bei jungen Menschen in der Region offenbar zugenommen. Das beobachtet die Polizei schon seit einiger Zeit. Anscheinend gibt es auch regelrechte Raucherrunden. Zwei von diesen sind im vorigen Jahr im südlichen Donau-Ries-Kreis aufgeflogen. Dabei kam auf, dass sogar ein damals 15-Jähriger kräftig mitrauchte und sogar selbst mit dem Rauschgift handelt. Zudem flogen zwei junge Männer auf, die sich nun vor dem Amtsgericht Nördlingen verantworten mussten.

Bei den beiden Prozessen stand für die Angeklagten einiges auf dem Spiel. Grund: Sie hatten Marihuana beziehungsweise Joints auch an Minderjährige abgegeben. Dies stuft das Strafgesetzbuch als Verbrechen ein. „Normalerweise geht man mit so etwas ins Gefängnis“, machte Richterin Andrea Eisenbarth, Vorsitzende des Schöffengerichts, den Ernst der Lage klar.

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