Kinderpornografie: Haft für 49-Jährigen
Angeklagter aus dem Landkreis Donau-Ries hat mehrere hundert Schriften im Internet verbreitet. Warum das Urteil trotz Geständnis hart ausgefallen ist.
Mit einem besonders unappetitlichen Fall hatte sich das Nördlinger Amtsgericht zu beschäftigen. Es ging um das Verbreiten von mehreren hundert kinder- und jugendpornografischen Schriften via Internet über einen längeren Zeitraum.
Angeklagt war ein 49-jähriger Mann aus dem Landkreis Donau-Ries. Richter Gerhard Schamann verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten ohne Bewährung. Angesichts eines Geständnisses eine vergleichsweise harte Strafe, wie Schamann gegenüber unserer Zeitung nach der Verhandlung einräumte. In seinem Urteil beschränkte sich das Gericht auf rund 200 Bilder und Videos mit kinderpornografischem Inhalt. Die Staatsanwaltschaft hatte ein Jahr und acht Monate Freiheitsentzug ohne Bewährung gefordert. Die Verteidigung plädierte für eine Bewährungsstrafe.
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