Wo man als Urlauber versichert ist
Gesundheitliche Gefahren sollten ernst genommen werden, rät die AOK. Oft müsse man im Ausland draufzahlen.
Wen das Reisefieber gepackt hat, der denkt nicht gern an gesundheitliche Gefahren. Doch die Urlaubsfreude ist schnell getrübt, wenn man plötzlich erkrankt. In welchen Fällen die deutsche gesetzliche Krankenversicherung im europäischen Ausland einspringt und wann man zusätzlichen Krankenversicherungsschutz braucht, das weiß Ralf Geiß, Leiter der AOK-Geschäftsstelle in Nördlingen.
In welchen Ländern ist man durch die gesetzliche Krankenversicherung abgesichert? Mit der europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) hat man im Urlaub Krankenversicherungsschutz in allen 28 EU-Staaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und in der Schweiz. Auch in Mazedonien, Montenegro und Serbien kann die Karte verwendet werden, heißt es in einer Pressemitteilung der AOK. Für Urlaub in Bosnien-Herzegowina, der Türkei oder in Tunesien müssen sich die Versicherten einen Auslandskrankenschein ihrer Krankenkasse besorgen, sagt Geiß. Wer im Urlaub akut erkranke oder sich verletze, erhalte dann alle medizinisch notwendigen Leistungen, die nicht warten können, bis er wieder zuhause ist.
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