
Landratsamt wehrt sich gegen Kritik
Buslinien: Empfehlung „nicht ungewöhnlich“
Seit Jahren streiten sich die Busunternehmen Osterrieder und Hauck um Genehmigungen für Buslinien im Landkreis. Die Regierung von Schwaben hatte zunächst der Firma Hauck eine Genehmigung erteilt. Nach einem Einspruch von Osterrieder entschied sich die Behörde für den Konkurrenten. Bei einem Prozess, der kürzlich am Augsburger Verwaltungsgericht stattfand, entschieden die Richter, dass dem Einspruch der Firma Osterrieder zu Unrecht stattgegeben wurde. Gleichzeitig äußerte der Vorsitzende Richter, ebenso wie der Busunternehmer Werner Hauck, Vorwürfe gegen Landrat Stefan Rößle. Es stehe der Verdacht der politischen Einflussnahme im Raum.
Nun hat sich das Landratsamt in dieser Angelegenheit geäußert – auch bezüglich des Leserbriefs von Werner Hauck, der gestern in den Rieser Nachrichten erschien. „Zu dem in dem Leserbrief erwähnten ’Einwirken auf die Regierung, bei deren Entscheidung die Stellungnahme des Landratsamtes zu berücksichtigen’, bedarf es keines ausdrücklichen Hinweises eines Dritten“, heißt es in der Pressemitteilung. Vielmehr sei vom Gesetz her ein Anhörungsverfahren von in ihren Rechten Betroffenen vorgesehen, auch des zuständigen ÖPNV-Aufgabenträgers – hier des Landkreises. Die in diesem Anhörungsverfahren gemachten Stellungnahmen habe die Regierung als Genehmigungsbehörde zu werten. Dass in diesem Zusammenhang Abstimmungsgespräche zwischen einer Landkreisverwaltung und Vertretern der Regierung stattfinden, stelle nichts Ungewöhnliches dar. Gleiches gelte für Abstimmungsgespräche zwischen Landkreis und Verkehrsunternehmen, heißt es in der Mitteilung. Hinsichtlich der beiden Angebote der Busunternehmen habe die Landkreisverwaltung diese verglichen und nach umfangreicher Prüfung dem Angebot der Firma Osterrieder den Vorzug gegeben. In beiden Angeboten seien Vor- und Nachteile beinhaltet. Nun plakativ eine bestimmte Beförderungssituation herauszunehmen, spiegele nicht die notwendige Gesamtbetrachtung der Verkehre wieder. (RN/pm)
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