Mann soll Tierärztin bedrängt haben
In Nördlingen steht ein Viehhändler vor Gericht. Welche Rolle dabei eine Diagnose spielt.
Notschlachten ist ein seltsames, ein hässliches Wort. Seine Bedeutung ist so brutal, wie es laut ausgesprochen klingt. Wenn es um Tierseuchen geht, taucht das Wort recht häufig in den Medien auf. Oft wird es dabei falsch verwendet. Denn nicht jede Tötung eines Tieres ist eine Schlachtung. Darum handelt es sich genau genommen nur, wenn das Fleisch des Tieres nach dessen Tötung noch verwendet wird.
Der Unterschied ist für Landwirte und Viehhändler finanziell bedeutsam, und darum ging es gestern vor dem Amtsgericht Nördlingen. Auf der Anklagebank: Ein Viehhändler aus dem Landkreis Donau-Ries, dem die Staatsanwaltschaft Nötigung vorwarf. Er soll im September 2014 eine Tierärztin bedrängt haben, eine Diagnose zu fälschen, die ihr Praxis-Kollege einen Tag zuvor ausgestellt hatte. Der Tierarzt hatte zwei Bullen eines Landwirtes untersucht, bei beiden Tieren eine Erkrankung der Schwanzspitzen festgestellt und einen Schein ausgefüllt, der eine Notschlachtung der Bullen erlaubt.
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