Masern-Impfpflicht: Das sagen Experten im Ries
Plus Die Masern-Impfpflicht ist beschlossen. Ab März 2020 soll sie in Kraft treten. Welche Folgen hat das für Gemeinschaftseinrichtungen im Ries? Das sagen Ärzte und Schulamt.
Die zunehmende Zahl von Masern-Erkrankungen in Deutschland und die Diskussion über eine Impfpflicht oder über Impfquoten haben im Ries schon Wellen geschlagen, da war der Beschluss noch gar nicht spruchreif. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch beschlossen, dass in Deutschland ab März 2020 Kinder gegen Masern geimpft werden müssen, bevor sie eine Kita oder eine Schule besuchen. Wenn der Bundestag zustimmt, tritt die Impfpflicht tatsächlich in Kraft. Der Vorstoß kam von Gesundheitsminister Jens Spahn. Die Masern-Impfung muss künftig nachgewiesen werden. Die Pflicht gilt auch für Tagesmütter und für das Personal in Kitas, Schulen, in der Medizin und in Gemeinschaftseinrichtungen wie Asylunterkünften. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 2500 Euro, heißt es in dem Beschluss.
Ungeimpfte Kinder dürfen in Kitas nicht mehr aufgenommen werden, mit einigen Ausnahmen. Eingeschriebene Schüler oder beschäftigte Lehrer, Angestellte und Kinder, die bereits in den Einrichtungen sind, müssen die Impfung bis zum 31. Juli 2021 nachweisen. Wer die Masern schon hatte, kann dies durch ein Attest nachweisen. Für die Impfung gilt der Impfausweis. Das Gesundheitsamt des Landratsamts steht aus medizinischer Sicht hinter der Masernimpfung. Die stellvertretende Leiterin, Dr. Raffaella Hesse, sagt bezüglich der Entscheidung des Bundeskabinetts: „Auch wenn die gesetzliche Impfpflicht kommt, muss parallel dazu verstärkt Aufklärungsarbeit betrieben werden.“ Mediziner würden eine abnehmende Impfbereitschaft erkennen.
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