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Justiz
19.10.2018

Missbrauch nicht zweifelsfrei bewiesen

Am Donnerstag ist am Aalener Amtsgericht (siehe Bild) das Urteil im Missbrauchsprozess gegen eine 42-jährige Mutter gefallen.
Foto: Verena Mörzl

Am Aalener Amtsgericht ist am Donnerstag das Urteil gefallen. Staatsanwalt und Richter sagen: „Wir wissen zu wenig“

Im Prozess um den mutmaßlichen sexuellen Missbrauch eines Kindes durch seine Mutter am Aalener Amtsgericht ist das Urteil gefallen. Der Vorsitzende Richter des Schöffengerichts, Martin Reuff, spricht die 42-jährige Aalenerin frei, weil die Schuld der Frau nicht ohne Zweifel bewiesen werden könne. Er macht in seiner Begründung deutlich, dass sich das Gericht nur auf die beiden angeklagten Tatvorwürfe beruft: den sexuellen Missbrauch im Alter von drei und den schweren sexuellen Missbrauch im Jahr 2011, als ihr Sohn zwölf Jahre alt war.

Staatsanwalt Ulrich Karst spricht in seinem Plädoyer von einem sehr ungewöhnlichen und speziellen Fall. Weil das Opfer meine, dass es der Vater seines Bruders sei, bekomme der Prozess einen sehr ungewöhnlichen „Anstrich“. „Deshalb geht einem dieser Fall auch nahe, vor allem, weil noch ein kleines Kind bei der Mutter lebt“, sagt Karst. Er fügt allerdings hinzu, dass der Prozess aufgrund der mangelnden Aussagen in sich zusammengefallen sei. „Egal was war, wir können das nicht aufklären, durch die Aussageverweigerung (Anmerkung der Redaktion: des Opfers) können wir nicht eruieren, was passiert ist.“ Deshalb sei die Angeklagte freizusprechen.

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