Mit Drogen am Steuer erwischt
Zur Ordnungswidrigkeit kommt Straftat dazu
Anläßlich einer Verkehrskontrolle eines 21-jährigen Pkw-Fahrers in der Freitagnacht wurden drogentypische Erscheinungen festgestellt. Ein daraufhin durchgeführter Test verlief positiv, sodass bei dem Mann eine Blutentnahme angeordnet wurde. Zudem gestand er ein, Zuhause noch eine geringe Menge Rauschgift deponiert zu haben. Eine entsprechende Nachschau verlief deshalb positiv, sodass neben der verkehrsrechtlichen Komponente, die eine Ordnungswidrigkeit darstellt, auch eine Straftat wegen Besitzes eines Rauschmittels gegeben ist. (pm)
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