Morddrohung gegen die Freundin
Ein 27-Jähriger empfängt die Polizei mit einem Messer in der Hand. Er ist zudem angeklagt, weil er den fünfjährigen Stiefsohn geschlagen hat. Am Ende kommt er aber glimpflich davon.
Es sei eigentlich eine „Lappalie“ gewesen die sich „hochgeschaukelt hat“, erinnert sich ein 27-jähriger Angeklagter aus der Mitte des Landkreises bei seiner Verhandlung am Amtsgericht in Nördlingen. Vor Gericht steht er wegen einer Morddrohung gegen seine Lebensgefährtin Anfang Juni dieses Jahres. Als die Polizei damals angerückt ist, hatte er die Tür mit einem Messer bewaffnet geöffnet. Hinzu kam noch der Vorwurf der Körperverletzung, weil er wenige Tage zuvor seinen fünfjährigen Stiefsohn geschlagen haben soll.
Letztere Tat hat der Angeklagte eingeräumt, wollte aber die Umstände, wie es dazu gekommen ist, berücksichtigt wissen. „Er hat einen größeren Holzklotz in meine Richtung geworfen. Dabei hat er unser kleines Kind, einen Säugling, den ich auf dem Arm gehabt habe, am Rücken getroffen. Er hätte ihn damit umbringen können.“
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