Neue Corona-Regeln: Nördlinger Einzelhändler zwischen Freude und Frust
Plus Ab dem kommenden Montag sollen neue Corona-Regeln für den Handel gelten. Bleibt die Inzidenz im Landkreis hoch, müssen Kunden einen negativen Test vorlegen.
Die Freude währte nur kurz: Gerade einmal wenige Tage ist es her, seit Marco Stark sein Schuhfachgeschäft in der Nördlinger Drehergasse wieder öffnen durfte. Grund war ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (wir berichteten). Doch nun gibt es seit Mittwoch wieder neue Regelungen für den Handel. Die gelten ab dem kommenden Montag, 12. April. Bleibt die Inzidenz im Landkreis Donau-Ries über 100, darf Marco Stark nur noch Kunden bedienen, die zuvor einen Termin bei ihm vereinbart haben und zudem einen negativen Corona-Test vorlegen können. Stark sagt: „Ich ärgere mich nicht, ich wundere mich bloß noch.“
Inzidenz über 100: "Click and meet" und ein negativer Corona-Test
Ministerpräsident Markus Söder verkündete am Mittwoch in einer Pressekonferenz die neuen Corona-Regeln für den Handel. Demnach werden Ausnahmen, wie etwa für den Buchhandel oder Blumenläden, wieder zurückgenommen. Liegt die Inzidenz in einer Region unter 50, dann können die Einzelhändler normal öffnen. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 gilt „Click & Meet“ – man muss also einen Termin vereinbaren, pro 40 Quadratmeter ist ein Kunde zulässig. Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 müssen Kunden zusätzlich einen negativen Corona-Test vorlegen, beispielsweise einen Schnelltest, wie ihn Apotheken anbieten. Der darf nicht älter als 24 Stunden sein. Steigt die Inzidenz auf über 200 an, dann gilt wieder „Click & Collect“ – die Kunden dürfen Ware lediglich abholen.
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