Anwohner in Nördlingen sind wegen Straßensanierung wütend
Plus In Nördlingen werden Straßenanlieger zur Kasse gebeten, die bislang keine Ersterschließungsbeiträge bezahlt haben. Besonders eine knappe Entscheidung sorgt für Frust.
Wer ein Haus in einem Neubaugebiet baut, der weiß, was auf ihn zukommt: Ersterschließungsbeiträge. Wer allerdings schon seit Jahren in seinem Eigenheim lebt, der rechnet eher nicht mehr damit, dass er von der Verwaltung einen Brief bekommt, in dem sie genau diese Beiträge einfordert. Doch das tut die Stadt Nördlingen derzeit – und so mancher betroffene Anwohner ist stinksauer.
Es hat einen Grund, warum die Stadtverwaltung solche Schreiben verschickt: Im Jahr 2016 wurde das sogenannte Kommunalabgabengesetz geändert. Demnach können Kommunen die Beiträge für die Ersterschließung von alten Straßen nur noch bis zum 1. April 2021 abrechnen. Danach tritt eine Verjährungsfrist ein, die vereinfacht ausgedrückt besagt: Wurde mit der Erschließung vor mehr als 25 Jahren begonnen, sind die Anlieger aus dem Schneider.
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