Haftstrafe nach verbotener Autofahrt nach Balgheim
Ein 35-Jähriger bringt eine falsche TÜV- und Zulassungsplakette an einem falschen Auto-Kennzeichen an. Die Konsequenzen sind drastisch.
Der Angeklagte ist 35 Jahre alt, hat aber eine lange „Reise durchs Strafgesetzbuch“, wie sein Verteidiger Peter Hubel sagt, hinter sich; 13 Vorstrafen hat er bereits. Und auf diese „Reise“ hat er sich oftmals motorisiert, in einem Pkw, begeben: ohne gültige Fahrerlaubnis. Einen Führerschein besaß der Mann, der in der Nähe von Bopfingen wohnt, noch nie, und wegen seiner früheren Drogenabhängigkeit hat er auch Schwierigkeiten, einen zu erwerben. Am Donnerstag hat er sich nun erneut wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten müssen, diesmal vor dem Amtsgericht Nördlingen.
Ohne Führerschein nach Balgheim gefahren
Der 35-Jährige war laut Anklageschrift in einer Novembernacht 2020 von Elchingen bei Neresheim, wo seine Lebensgefährtin wohnte, ohne Fahrerlaubnis nach Balgheim gefahren, wo ihn die Polizei kontrollierte. Er hatte zudem ein falsches Kennzeichen mit falscher TÜV- und Zulassungs-Plakette an seinem Pkw angebracht. Urkundenfälschung lautete deshalb der zweite Anklagepunkt. Der Angeklagte gestand die Taten vollumfänglich. „Das stimmt so“, sagte er. Zum Tatzeitpunkt stand der Angeklagte unter offener Bewährung, weil er auch früher schon ohne Fahrerlaubnis unterwegs gewesen war.
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