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Nördlingen
24.11.2021

Neue Besucher-Regeln: Im Nördlinger Hallenbad gilt 2G plus

Nur noch acht Personen dürfen gleichzeitig ins Schwimmerbecken des Nördlinger Hallenbades.
Foto: Szilvia Izsó

Wer den Daniel besteigen will, der muss geimpft oder genesen sein und einen negativen Corona-Test vorlegen. Was für die übrigen städtischen Einrichtungen gilt.

In Bayern gelten seit Mittwoch neue Corona-Vorschriften. Damit gibt es auch für städtische Einrichtungen in Nördlingen neue Regeln:

  • Für Kultur- und Sportveranstaltungen gilt ab sofort die 2G plus-Regel. Dies bedeutet, dass ausschließlich geimpfte oder genesene Besucher, die einen tagesaktuellen negativen Schnelltest (Antigentest unter Aufsicht, PCR-Test oder PoC-Antigentest) vorlegen, Zutritt erhalten.
  • Wer in ein Nördlinger Museum möchte, beispielsweise das Stadtmuseum, oder das Wahrzeichen Daniel besteigen will, muss ebenfalls geimpft und genesen sein, sowie einen aktuellen Test vorlegen.
  • Für den Besuch des Hallenbads gilt die 2G plus-Regel. Darüberhinaus dürfen in das Schwimmbecken nur noch maximal acht Personen, wie die Stadt informiert.
  • Für die Stadtbibliothek, das Stadtarchiv, die Musikschulen (Knabenkapelle und Stadtkapelle) und die Rieser Volkshochschule gilt die 2G-Regel. Für Gesundheitskurse an der Volkshochschule gilt die 2G plus-Regel.

Die 2G plus-Regelung gilt im Hallenbad in Nördlingen

Ausgenommen sind Kinder, die noch nicht 12 Jahre und 3 Monate alt sind. Behördengänge sind weiterhin ohne Impfung oder Test möglich, wie die Stadt weiter informiert. Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten. In sämtlichen Einrichtungen der Stadt Nördlingen besteht die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske. (AZ)

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