Schläge im Dunkeln
Wieder einmal steht ein Mitglied der Zwölf Stämme vor Gericht. Videos sollen belegen, wie die 28-Jährige ihre Tochter mit einer Rute züchtigt. Doch ist die Angeklagte überhaupt die Frau auf den Aufnahmen?
Das Kind weint. Eine Frau hat es in einen Raum geführt und spricht auf Englisch auf das Mädchen ein, wie eine Videoaufzeichnung zeigt. Der Raum ist dunkel. Wer die Szene aus ein paar Metern Entfernung schaut, hat Schwierigkeiten, Details auf dem Bildschirm zu erkennen. Als die Frau mit einer Rute zuschlägt, wimmert das Mädchen. Das zumindest ist erkennbar.
Die Aufnahme wird im Gerichtssaal des Nördlinger Amtsgerichtes vorgespielt, sie ist ein Beweismittel in einem Strafprozess. Angeklagt ist, einmal mehr, ein Mitglied der Glaubensgemeinschaft Zwölf Stämme, dieses Mal eine 28-jährige Frau. Sie soll im Juli 2013 ihre damals drei Jahre alte Tochter mehrfach mit einer Rute geschlagen haben. Sie sei den Vorgaben der Gemeinschaft gefolgt und habe das Kind immer dann bestraft, wenn es nicht gehorchte, sagt Staatsanwalt Lutz Lauffer. Da die Angeklagte einen Strafbefehl nicht akzeptieren wollte, steht sie nun vor Gericht.
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