
Skurriler Rechtsstreit um eine Reichsbürgerin

Eine Reichsbürgerin aus dem Ries erscheint nicht zu ihrer Verhandlung in Nördlingen, erregt allerdings Aufsehen, weil sie eine kuriose Gesetzeslücke ausnutzen will.
Es fing eher harmlos an: Eine „Reichsbürgerin“ aus dem Ries weigerte sich, Gebühren für die Telekom Deutschland zu bezahlen. Es kam zum Versuch der Pfändung durch einen Gerichtsvollzieher, den sie abwies. Und nicht nur das: Gegen den Gerichtsvollzieher und einen weiteren Justizbeamten, der ein an sie gerichtetes Schriftstück unterzeichnet hatte, drohte sie mit einem Verfahren, in dem gegen beide Beamte eine Pfändung von 500.000 Euro erwirkt werden solle. Bezahlten sie diese Summe nicht, sollten sie in ein Schuldnerverzeichnis eingetragen werden.
Nun folgt der wohl skurrilste Aspekt des Falles: Solch ein willkürlicher Eintrag in ein Schuldnerverzeichnis ist derzeit rechtlich vom Ausland aus durchaus möglich. Der Nördlinger Amtsrichter Gerhard Schamann erklärte gegenüber unserer Zeitung, es handele sich um eine Gesetzeslücke, an deren Schließung aber derzeit gearbeitet werde. Die Bundesregierung bezeichnet das Vorgehen der Reichsbürger als „Bluff“, da es keine rechtliche Handhabe gebe, die Forderungen hierzulande einzutreiben. Auf Antrag übergeordneter Behörden werden solche Einträge bei Beamten sofort gelöscht; die Bundesregierung hatte in sämtlichen bisher bekannt gewordenen Fällen sofort die Löschungen veranlasst.
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