"Strohmann-Prozess": Geld- oder Haftstrafe für Nördlinger Wirt?
Plus Der Nördlinger steht vor dem Augsburger Landgericht. Die Wiederauflage des "Strohmann-Prozesses" könnte mit einem Deal enden.
Vielleicht klappt es ja noch für den Gastronomen aus Nördlingen mit besseren Zeiten, mit einem geregelten Lauf im ausgehenden Berufsleben. Bei der Wiederaufnahme seines Prozesses wegen Bankrotts vor dem Augsburger Landgericht sieht der 62-Jährige jetzt einer Geldstrafe entgegen, nachdem er zuvor zu über drei Jahren Gefängnis verurteilt worden war. Das Verfahren wurde auch unter dem Namen „Strohmannprozess“ bekannt. Einen entsprechenden „Deal“ haben jetzt das Gericht, die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung verabredet. Am Donnerstag soll ein Urteil gesprochen werden.
Es ist eine längere Geschichte, die sich um den ehemaligen Steuerberater und nunmehrigen Gastronomen entwickelt hat. Eine Geschichte, die ihn mehrmals vor Gericht führte
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.