Verleumderischer Vorwurf: Mann behauptet, dass Kinder im Schimmel leben müssen
Plus Ein 53-Jähriger meldet dem Jugendamt eine Kindeswohlgefährdung, die Staatsanwaltschaft sieht darin jedoch eine Verleumdung. Gegen den Strafbefehl legt der Mann Einspruch ein.
„Untragbare Zustände“ hätten in dem Haus geherrscht, sagte der 53-Jährige Mann aus Dillingen, der dem Jugendamt Donau-Ries Ende Februar dieses Jahres eine Kindeswohlgefährdung in Nördlingen gemeldet hat, und sich in der Verhandlung am Donnerstag vor dem Nördlinger Amtsgericht als couragierter Bürger präsentierte, der hinschaue, handle und helfe. Polizei und Staatsanwaltschaft jedoch sahen in der Mitteilung an das Jugendamt eine Bösartigkeitsmeldung und Verleumdung.
Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, die Meldung aus Wut über eine nicht bezahlte Rechnung an seine Baufirma, bei der er als kaufmännischer Angestellter beschäftigt ist, gemacht zu haben. Laut Strafbefehl informierte der Angeklagte im Februar das Jugendamt, dass an den Decken und Wänden des Hauses in Nördlingen massiver Schimmelbefall herrsche, zudem seien die beiden dort wohnenden Kinder in einem dreckigen Zustand.
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