Oettinger Forst: Muss der Wildschweinzaun doch weg?
Plus Es geht um den zehn Kilometer lange Holzzaun, den das Landratsamt Donau-Ries genehmigt hatte. Zwölf Jahre nach dem Bau hat das Verwaltungsgericht entschieden.
Wildschweine wühlen nun mal gern nach etwas Fressbarem, und das nicht nur im Wald, sondern immer wieder auch auf Feldern der Landwirtschaft. In vielen Fällen kann der Waldbesitzer oder Jagdpächter für die Schäden, die „seine“ Wildschweine anrichten, zu Entschädigungszahlungen herangezogen werden. So ging es im Ries Albrecht Fürst zu Oettingen-Spielberg, seit Langem großer Waldbesitzer. Zäune waren die Lösung, doch damit waren viele nicht einverstanden.
Zwölf Jahre nach dem Bau hat das Verwaltungsgericht Augsburg nun entschieden, dass der zehn Kilometer lange Zaun abgebaut werden muss. Dazu verurteilte die Richterin Verena Hueck das Landratsamt Donau-Ries, das seinerzeit den Bau der Sperre genehmigt hatte. Auf den Abbau des Zauns hatte Jürgen Schittenhelm, stellvertretender Ortsvorsitzender des Bundes Naturschutz in Oettingen, geklagt und sich auf das Recht des freien Zugangs zur Natur berufen.
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