Oettinger Brauerei: Streit um Firmenanteile geklärt
Über Jahre hinweg zankten sich Teile der Familie Kollmar, die hinter der Brauerei steht, um die millionenschweren Anteile an der Gesellschaft. Nun scheint eine Lösung gefunden.
In der sonst so bodenständigen und familiären Großbrauerei Oettinger hat es hinter den Kulissen in den vergangenen Jahren rumort. Nach dem Tod des geschäftsführenden Gesellschafters Dirk Kollmar, der im Mai 2014 mit nur 50 Jahren verstorben war, gab es Streit um dessen Anteile am Unternehmen – er hielt rund 80 Prozent an der Brauerei. Teile davon gingen zurück an seine Mutter Ingrid Kollmar, Seniorchefin und Witwe des 2013 verstorbenen Gründers der Brauerei-Gruppe, Günther Kollmar. Sie hatte ihrem Sohn vor Jahren einige ihrer Anteile in einer Schenkung übertragen. Dirk Kollmar vererbte zudem Anteile an seine beiden Söhne. Doch einige dieser Gesellschaftsanteile beanspruchte die Seniorchefin ebenfalls für sich: Sie hatte sie ihrem Sohn einst unter dem Vorbehalt geschenkt, dass sie die Anteile zurückbekommt, sollte er vor ihr sterben, teilte das Landgericht in Augsburg damals mit.
Um diese Anteile klagte Astrid Kollmar, die Witwe des verstorbenen Brauerei-Chefs Dirk Kollmar, in ihrer Funktion als Testamentsvollstreckerin – und verlor. Das Landgericht entschied im Oktober 2015, dass die strittigen Anteile im Wert von etwa zwei Millionen Euro bei Ingrid Kollmar verbleiben.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Die Diskussion ist geschlossen.