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  3. Natur: Pachtnachlass für Blühwiesen

Natur
25.07.2019

Pachtnachlass für Blühwiesen

Die Stadt Nördlingen erlässt Landwirten 50 Prozent der Pacht, wenn sie auf dem betreffenden Acker eine Blühfläche anlegen. Allerdings gilt diese Regelung nur, wenn der Landwirt keine spezielle Förderung des Freistaates erhält.

Die Stadt Nördlingen will die Insekten-Artenvielfalt unterstützen. Deshalb gewährt sie Landwirten, die spezielle Pflanzen auf ihren Äckern anpflanzen, großzügigen Rabatt

Nachdem die Stadt Nördlingen seit diesem Jahr auf eigenen Flächen verstärkt Blühflächen anlegt, will sie dieses Engagement nun auch auf verpachtete städtische Ackerflächen ausdehnen. Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss in seiner jüngsten Sitzung einstimmig, dass für Äcker, auf denen flächendeckend Blühflächen, Honigpflanzen, durchwachsene Silphie oder ähnliche Pflanzen angebaut werden, im Anbaujahr 50 Prozent der Pachtzahlungen erlassen werden, was rund 300 Euro Nachlass pro Hektar bedeutet, wenn man den durchschnittlichen Pachtpreis zugrunde legt.

Damit sollen die Insekten-Artenvielfalt und vor allem der Schutz der Bienen gefördert sowie Rückzugsflächen für Wildtiere aller Art geschaffen werden. Für Saatgutbeschaffung, Ansaat und Pflege wäre der jeweilige Landwirt zuständig. Mit dem Amt für Landwirtschaft wurde Folgendes abgeklärt, um Doppelungen und Subventions-Bevorzugungen zu vermeiden: Grundsätzlich erhält jeder Landwirt für jeden Quadratmeter bewirtschafteter Fläche eine allgemeine Betriebsprämie. Sollte ein Landwirt darüber hinaus eine spezielle Förderung für Blühflächen erhalten, wie aus dem Förderprogramm „Agrarumweltmaßnahmen“ des Freistaates Bayern, wird der städtische Pachtnachlass nicht gewährt. Auch schloss die Stadtverwaltung Pachtflächen aus dem Besitz der Vereinigten Wohltätigkeitsstiftungen aus dem Förderprogramm aus.

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