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Augsburg
09.05.2020

Plädoyer im Gülletod-Prozess: Was die Nebenklage fordert

Im Gülletod-Prozess hat es ein weiteres Plädoyer gegeben. (Symbolbild)
Foto: Alexander Kaya

Plus Im Gülletod-Prozess hat die Nebenklage ihr Plädoyer abgegeben. Darin äußert sie sich auch zu einem möglichen Motiv.

Indem er sie mit Gülle überschüttet und so erstickt habe, habe er der Tochter und Schwester aufs Schlimmste die Würde genommen. Dieses Fazit zog Nebenklägervertreter Robert Uhl in seinem Plädoyer in Sachen Birkhauser Gülletod. Uhl vertritt in dem seit vergangenem Oktober laufenden Strafprozess vor dem Augsburger Landgericht die Mutter und die beiden Schwestern der Toten. Die 51-jährige Bäuerin war im September 2018 an der Güllegrube auf dem heimischen Hof in Birkhausen zu Tode gekommen. Staatsanwaltschaft und Nebenklage gehen davon aus, dass sie von ihrem Ehemann getötet wurde. Beide fordern eine Haftstrafe von 13 Jahren und sechs Monaten wegen Totschlags.

In weiten Teilen schloss sich Rechtsanwalt Uhl den Ausführungen des Staatsanwalts Michael Nißl vom Vortag an. Uhl setzte in seinem Plädoyer gleichwohl auch eigene Akzente, die aus seiner Sicht und der seiner drei Mandantinnen „zur Abrundung des Bildes“ gehörten. Auffälligster Aspekt: Laut Nebenklage habe es an der Güllegrube keine Leiter gegeben, zu widersprüchlich seien in diesem Punkt die Angaben von Zeugen und Ermittlern gewesen. Damit schließt die Nebenklage ein Unfallgeschehen, wie es die Verteidigung seit Wochen nachzuweisen versucht und wie es der Sachverständige Prof. Dr. Klaus Püschel (Rechtsmedizin Hamburg) für denkbar erachtet hatte, faktisch aus. Denn nur wenn die 51-Jährige, gerade von einem Fußpflege-Termin zurück, eine Leiter geholt und in die Grube gestellt hätte, um mit Halbschuhen bekleidet dort hinabzusteigen, wäre ein Unfall erklärbar. Für die Nebenklage aber nicht nachvollziehbar. Uhl hält es vielmehr für wahrscheinlich, dass die Bäuerin gerade über den Hof zur Mülltonne lief, um dort einen Beutel einzuwerfen, als sie von ihrem Ehemann niedergeschlagen wurde. Anschließend habe der Angeklagte seine Frau mit Gülle überschüttet, um so den Erstickungstod herbeizuführen.

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