Der Rat bleibt präsent
Damit Kommunen handlungsfähig bleiben, sind Gemeinderatssitzungen in der Pandemie erlaubt, Online-Abstimmungen hingegen nicht. Warum sie auch kein Modell für die Zukunft sind
Dass ein Gemeinderat virtuell tagt, hätten viele noch vor einem Jahr sicher für ausgeschlossen gehalten. Vergangene Woche ist aber genau das in Munningen passiert. Virtuelle Gemeinderatssitzungen bleiben dennoch ausgeschlossen – auch wenn sie stattfinden. Solche Widersprüche ermöglicht womöglich nur eine Pandemie. Doch das Ganze klingt komplizierter, als es ist.
Denn die Bayerische Gemeindeordnung ist eindeutig: Stadt- und Gemeinderäte sind nur dann beschlussfähig, wenn „die Mehrheit der Mitglieder anwesend und stimmberechtigt ist“. Das stellt viele Kommunen vor die Entscheidung: Weiterhin in Form einer Präsenzveranstaltung zu tagen, um wichtige Entscheidungen nicht aufschieben zu müssen? Erlaubt sind die Sitzungen weiterhin, dazu müssen die Kommunen etwa Abstände zwischen den Teilnehmern gewährleisten – ein Infektionsrisiko lässt sich bei Präsenzveranstaltungen jedoch nicht gänzlich ausschließen. Munningen ging deshalb einen Zwischenweg: Die Sitzung fand statt, einige Ratsmitglieder fanden sich in Schwörsheim ein, die übrigen schalteten sich virtuell hinzu. Das habe gut funktioniert, sagt Bürgermeister Dietmar Höhenberger, bis auf ein paar Ruckler sei die Verständigung problemlos gewesen. Dennoch: Als Gemeinderatssitzung will Höhenberger die Zusammenkunft nicht verstanden wissen.
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