Prozess vor dem Amtsgericht Nördlingen: Streit um eine Waschmaschine
Eine Asylbewerberin soll mit Tritten und Schlägen auf eine Mitbewohnerin losgegangen sein. Nur knapp entgeht sie bei der Hauptverhandlung einer Haftstrafe.
Ein Geständnis vor dem Nördlinger Amtsgericht hat eine 41-Jährige vor einer drohenden Freiheitsstrafe wegen vorsätzlicher Körperverletzung bewahrt. Die wegen Betrugs vorbestrafte Nigerianerin hatte nach einem Streit um die Nutzung einer Waschmaschine in einer Asylbewerberunterkunft in einer Riesgemeinde einer Mitbewohnerin Faustschläge und Fußtritte verpasst. Die Folgen: erhebliche Prellungen, Kratzspuren und Hämatome.
Die Angeklagte spielte zunächst den Vorfall herunter und behauptete, die Mitbewohnerin hätte sie von hinten angegriffen, worauf sie sich lediglich mit einem Ellbogenschlag reflexartig zur Wehr gesetzt habe. Dass sie die vermeintliche Angreiferin allerdings mit der Faust geschlagen und ihr Fußtritte versetzt haben soll, bestritt die Nigerianerin. Sie hatte Glück. Die Geschädigte, die vor Gericht als Zeugin auftreten sollte, kam nicht und konnte somit die Vorwürfe nicht bestätigen.
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