Keine harmlose Prügelei
Nach einer Partynacht in der Disko kommt es auf dem Parkplatz zu einem Streit zwischen mehreren Besuchern. Was ein „lockerer Spruch“ damit zu tun hat.
Nördlingen Bis zu diesem Zeitpunkt war es ein harmloser Diskobesuch. Als die jungen Männer eigentlich schon auf dem Heimweg waren, gerieten sie auf dem Parkplatz einer Diskothek im südlichen Landkreis doch noch aneinander. Einer der Beteiligten war gestern vor dem Amtsgericht Nördlingen wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Wie konnte es dazu kommen?
Der Angeklagte aus Wertingen erzählt folgende Geschichte: Er sei auf dem Weg zum Auto gewesen. Im Vorbeigehen habe er einer Gruppe Männer und Frauen lediglich einen „lockeren Spruch“ zugerufen. Sinngemäß so etwas wie „Ihr tut mir aber leid“, gibt der 31-Jährige an. Damit habe er gemeint, dass ihm die Gruppe leidtue, weil sie scheinbar noch länger draußen warten musste bis sie abgeholt wurde. Damals, Anfang Januar, sei es ja ziemlich kalt gewesen.
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