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  3. Nördlingen/Donauwörth: Reaktionen zum Schmid-Urteil

Nördlingen/Donauwörth
19.03.2015

Reaktionen zum Schmid-Urteil

Georg Schmid hat eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten erhalten. Dazu eine Geldauflage von 120000 Euro. Politiker aus der Region haben unterschiedliche Meinungen dazu.
Foto: dpa

Die ehemalige CSU-Größte hat 16 Monate auf Bewährung bekommen. Was ehemalige politische Weggefährten dazu sagen.

Das Urteil gegen Georg Schmid steht, auch wenn es noch nicht rechtskräftig ist. Der ehemalige CSU-Fraktionsvorsitzende hat eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten erhalten, dazu eine Geldauflage in Höhe von 120000 Euro. Seine Pensionsansprüche als Landtagsabgeordneter behält der Donauwörther voraussichtlich. Schmids ehemalige politische Weggefährten aus der Region haben zum Urteil unterschiedliche Meinungen.

Wolfgang Fackler etwa äußert sich vorsichtig. Fackler ist als Landtagsabgeordneter für den Wahlkreis der Nachfolger von Schmid und sagt, ihm fehlten die Fachkenntnisse, um das Strafmaß zu bewerten. Gleichwohl sagt er auch: „Die Angelegenheit ist nun hoffentlich zu einem Abschluss gekommen.“ Es gebe die gerichtliche Feststellung, dass Schmid etwas falsch gemacht und gegen das Gesetz verstoßen habe. Das müsse Schmid jetzt verantworten, sagt Fackler. Ihm ist allerdings eine differenzierte Betrachtungsweise wichtig. „Man darf nun auch die politische Lebensleistung von Georg Schmid nicht ausblenden“, meint Fackler, der sein persönliches Verhältnis zu Schmid als gut bezeichnet. Daran werde auch das Urteil nichts ändern. Landrat Stefan Rößle hat hingegen seit längerem ein angespanntes Verhältnis zu Schmid. Für ihn kommt mit dem Urteil zum Ausdruck, „dass das Ganze rechtlich nicht in Ordnung war“. Die Strafe sei „nicht unerheblich“ und hätte für einen Beamten gravierende Konsequenzen. Selbst werten möchte der Landrat den Richterspruch nicht. Er sagt nur: „Es wird Leute geben, die sagen, das Urteil ist zu streng und andere werden sagen, es ist zu milde.“

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